Sammelmengen erhöhen, Brandrisiken minimieren: Pilotprojekt zur separaten Rücknahme von Elektroklein- und -kleinstgeräten mit Lithiumbatterien.

Um die getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten (EAG) und die sichere Entsorgung der in Elektroklein- und -kleinstgeräten (EAKG) enthaltenen Lithiumbatterien zu verbessern, testet die GRS Service GmbH in ausgewählten Regionen die Einführung eines zusätzlichen LiLA (Lithium-Light-Appliances)-Sammelsystems.

Mit speziellen lila-farbigen Sammelbehältern, die bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und im Handel aufgestellt werden, wird Verbraucher*innen die Notwendigkeit der richtigen Entsorgung von Elektroklein- und -kleinstgeräten und die Risiken von Lithium-Batterien bewusst gemacht. Die erfassten Elektroklein- und -kleinstgeräte werden in besonders qualifizierten Erstbehandlungsanlagen bearbeitet und die separierten Lithium-Batterien auf Grundlage der EU-Batterieverordnung und des deutschen Batteriegesetzes der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Ebenso werden die entfrachteten Elektroklein- und -kleinstgeräte einer dem ElektroG entsprechenden weiterführenden Verwertung unterzogen.

Übergeordnetes Ziel ist es, mit dem LiLA-Projekt einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sammelmengen von Elektrogeräten und zur Reduzierung von Brandrisiken zu leisten.
Und zwar durch
- das Vermeiden der unsachgemäßen und nicht ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektroklein- und -kleinstgeräte, die Lithiumbatterien enthalten, in artfremden Abfallströmen
- das Vermeiden der unsachgemäßen und nicht ordnungsgemäßen Entsorgung von Lithiumbatterien in artfremden Abfallströmen
- das Vermeiden der unsachgemäßen und nicht ordnungsgemäßen Behandlung von Elektroaltgeräten, die Lithiumbatterien enthalten, in Behandlungsanlagen für Elektroaltgeräten
- die Entwicklung sicherer Erfassungssysteme zur sicheren Rücknahme von Elektroklein- und -kleinstgeräte im Rahmen der geltenden Bestimmungen des ElektroG und die nachfolgende sichere Entsorgung der enthaltenen LiB sowie
- die Schaffung von Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmensetzung.
Warum das LiLA Sammelsystem?
Etwa 50 % aller neu in Verkehr gebrachten Lithiumgerätebatterien werden eingebaut oder anderweitig verbunden mit Elektrogeräten an Endverbraucher*innen abgegeben. Zudem werden auch eine Vielzahl sogenannter Industriebatterien auf Lithium-Basis in Elektrogeräte verbaut und mit diesen in Verkehr gebracht.
Der Großteil dieser Lithiumbatterien wird im Entledigungsfall ebenfalls gemeinsam mit den verbundenen Elektroaltgeräten entsorgt. Entsprechend des ElektroG müssen alle Elektroaltgeräte den Erfassungssystemen gem. §§ 10 – 19a ElektroG zugeführt werden.
Im Rahmen der sogenannten Erstbehandlung sind die Betreiber der Behandlungsanlagen gesetzlich verpflichtet, die in Elektroaltgeräten enthaltenen LiB schadlos zu entfernen und den Rücknahmesystemen gem. §7 BattG zur sachgerechten und ordnungsgemäßen Verwertung zu überlassen. Auf Grundlage der neuen EU-Batterieverordnung ist zusätzlich die Entnehmbarkeit von Batterien aus Elektrogeräten vorgeschrieben.
In jüngster Zeit ist eine deutliche Zunahme von Brandereignissen in Behandlungsanlagen der Abfallwirtschaft festzustellen. Wissenschaftlich ungestützte Aussagen der Entsorgungswirtschaft sehen insbesondere Lithiumbatterien als Brandursache.
Auf Grundlage zweier Studien des BIFA-Institutes lassen sich zwei signifikante Risikobereiche identifizieren:
- Elektroklein- und -kleinstgeräte, die Lithiumbatterien enthalten, die im Entsorgungsfall vom Endverbraucher nicht den vorgeschriebenen Erfassungssystemen gem. ElektroG zugeführt werden und in andere Abfallströme (z. B. Restmüll, Verpackungsabfälle u. ä.) gelangen und in diesen Behandlungsanlagen Brandereignisse auslösen können.
- Die unsachgemäße Erfassung und Erstbehandlung von EAG, die erhebliche Beschädigungen von LiB bedingen können und in der nachfolgenden Lagerung, beim Transport und der weiteren Verwertung zu schwerwiegenden Brandereignissen führen können.
Lösungsansatz und Pilotprojekt
Um dieser Problemstellung zu begegnen, hat die GRS Service GmbH die Stiftung GRS Batterien beauftragt, ein tragfähiges Lösungskonzept hierfür zu entwickeln.
Im Rahmen eines Pilotprojektes wird nun zu Testzwecken in ausgewählten Regionen zusätzlich zu den bereits bestehenden und durch das ElektroG vorgegebenen Sammelstrukturen ein unterstützendes LiLA (Lithium-Light-Appliances)-Sammelsystem installiert.
In den bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und im Einzelhandel – bevorzugt Verkaufsstellen von EAKG – eingesetzten Sammelbehältern sollen Elektroklein- und -kleinstgeräte sicher erfasst werden. Zur Unterstützung dessen erarbeitet die Stiftung GRS Batterien in Zusammenarbeit mit den örE und dem teilnehmenden Einzelhandel gesonderte Maßnahmen zur Verbraucher*inneninformation.
Die Laufzeit des Projektes erstreckt sich über den Zeitraum Mai 2024 bis voraussichtlich Juni 2026.